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Heiraten in Indien - unglaubliche Gegensätze
Hochzeit im Land der 1.000 Gesichter
Indien
Dieses Land hat so viele Gesichter: Eines strahlt Freude, Freiheit und Farbe aus; ein anderes versprüht flinke Lebendigkeit, die auch schon mal chaotische Züge annehmen kann; ein weiteres schließlich drückt den allgegenwärtigen Drang nach Erneuerung und Innovationen aus. Welches Gesicht Du auch immer entdecken wirst: Indien eignet sich um den Bund der Ehe einzugehen. Abenteuerurlaub im Anschluss garantiert.
Eheschliessung in Indien
Deutsche Paare können bei dem Standesamt (Registrar of Marriages) das Aufgebot bestellen, in dessen Amtsbezirk einer der beiden Ehepartner seit mindestens 30 Tagen seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat. Ab Veröffentlichung/Aushang des Aufgebots beträgt die Aufgebotsfrist genau 30 Tage.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Deutsche, die zur Bestellung des Aufgebots und zur Eheschließung nach Indien reisen brauchen zur Einreise ein Visum. Des Weiteren werden folgende Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
- Reisepass
- Konsularische Bescheinigung der deutschen Botschaft (no-abjection-certificate), in dem von der Botschaft bestätigt wird, dass keine Ehehindernisse bestehen. (Grundlage: Ehefähigkeitszeugnis vom zuständigen deutschen Standesamt)
- Falls einer der Verlobten schon früher verheiratet war Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
- Zwei Trauzeugen müssen anwesend sein
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Wichtig: Alle Dokumente in deutscher Sprache müssen beglaubigte englische Übersetzungen beigefügt werden. Empfehlenswert ist eine Legalisation durch die indische Auslandsvertretung in Deutschland.
Damit die Heiratsurkunde auch in Deutschland gültig ist, muss sie folgende Stempel tragen:
- Attested by a Notary Public of the District
- Countersignet by registered advocate (of same District) at the time of notarisation an stating his name and full adress
- Dealed and signed by the Ministry of External Affairs, New Delhi
- Sealed and signed by the Embassy (Legalisation durch die deutsche Botschaft)
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