Hochzeit - Aufgebot - Anmeldung zur Eheschließung - Brautbox

Sie sind hier:  Ratgeber / Hochzeitsplanung / Archiv / Das Aufgebot

Das Aufgebot

Heißt heute"Anmeldung zur Eheschließung"

Das Aufgebot - Anmeldung zur Eheschliessung - Hochzeit anmelden

Frühestens sechs Monate vor der Hochzeit

kann die Anmeldung der Eheschließung beim örtlichen Standesamt vorgenommen werden. Das früher bekannte "Aufgebot" wird heute häufig auch als Antrag zur Eheschließung bezeichnet. Welche Unterlagen, Dokumente und Papiere Du benötigst, wird im Folgenden erläutert.

Was wird benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Ehepartner
  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (wenn Deine Eltern nach dem 1. Januar 1958 in der Bundesrepublik Deutschland oder Westberlin geheiratet haben, oder wenn sie nach einer Eheschließung im Ausland nachträglich die Anlegung eines Familienbuchs beantragt haben. In den Fällen, in denen die Eltern vor dem 1. Januar 1958 in der Bundesrepublik oder vor dem 3. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR geheiratet haben, benötigst Du eine neue Abstammungsurkunde vom Geburtsstandesamt).

 

Anzeige:

 

Bitte beachte: Das Familienbuch ist nicht mit dem Familienstammbuch zu verwechseln, das fast jede Familie zu Hause hat. Das Familienbuch befindet sich beim Standesamt des Heiratsortes der Eltern.

 

  • Einbürgerungsurkunde (wenn Du nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hast, musst Du die Einbürgerungsurkunde im Original mitbringen)
  • Falls zutreffend: Abstammungsurkunde für Euer gemeinsames Kind (Eine solche Urkunde, in der Ihr beide als Eltern eingetragen seid, erhaltet Ihr bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Eures Kindes eingetragen wurde)
  • Wenn akademische Grade im Heiratsregister eingetragen werden sollen, lege bitte einen Nachweis vor, etwa das Original Deiner Promotions- oder Diplomurkunde.
  • Passfoto (ein Foto musst Du vorlegen, sofern Du nach der Heirat einen Personalausweis oder Reisepass mit Deinem neuen Namen haben möchtest)

Sonderregelungen bei ausländischer Staatsangehörigkeit

Wenn Du, Deine Verlobte oder Dein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist eine vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Soll Die Hochzeit im Ausland statt finden, empfehlen wir Dir, Dich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

Rubriken

Neue Artikel

Hochzeitstrends 2012

Die Hochzeitstrends für 2012: von Brautmodetrends bis zu den neuen Trendfarben. Das ist IN in 2012.

zum Artikel

Flitterwochen im Winter

Ihr heiratet im Winter und wollt auch im Winter die Flitterwochen verbringen, wisst aber nicht was tolle Reiseziele sind?

zum Artikel

Hochzeitszeitung Ratgeber

Die Hochzeitszeitung: eine Zeitung voller Witz, Charme und Erinnerungen. Hier erhaltet ihr einen ersten Überblick für die Planung einer Hochzeitszeitung.

zum Artikel

Schwanger Heiraten

Heiraten in der Schwangerschaft - was gibt es da zu beachten? Wertvolle Tipps für Hochzeitsplanung trotz Schwangerschaft.

zum Artikel

Hochzeitsfeuerwerk als besondere Überraschung

Individuelle und kreative Hochzeitsgeschenke sind eine besondere Herausforderung. Die Geschenkidee: ein Feuerwerk zur Hochzeit.

zum Artikel

Anzeige: