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Ehevertrag
Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Was lässt sich mit einem Ehevertrag regeln?
Mit einem Ehevertrag lässt sich grundsätzlich alles regeln, was nicht gegen das Gesetz verstößt:
- Als Selbstständiger kannst Du dafür Sorge tragen, dass Dein Geschäftsvermögen und der Zugewinn bei einer Scheidung unangetastet in Deinem eigenen Besitz bleibt.
- Unter Umständen kann der finanziell bessergestellte Ehepartner bei einer Trennung seine Unterhaltsverpflichtungen einschränken. Bei einer Trennung hilft in vielen Fällen die Partnersuchekostenlos.org weiter.
- Wenn die Ehepartner vor dieser Eheschließung schon mal verheiratet waren und Kinder in die neue Ehe mitbringen, können der nicht-leibliche Vater bzw. die nicht-leibliche Mutter, vertragliche Versorgungsleistungen regeln. Allerdings kann man die Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner sowie die Kinder aus einer früheren Ehe nicht beeinflussen, denn vor dem Gesetz haben frühere Ehen den Vorrang gegenüber den späteren. Solltest Du demnach eine geschiedene Frau oder einen geschiedenen Mann heiraten, rechne damit, dass Du selbst eventuell einmal für die finanzielle Unterstützung der ersten Familie aufkommen musst.
Wie kann ein Ehevertrag geschlossen werden?
Solltest Du Dich für einen Ehevertrag entscheiden, wird dieser – nach deutschem Recht - nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Vereinbare daher einen Termin mit Deinem Anwalt und Notar, der Dir sicherlich auch bei der Erstellung behilflich sein wird.
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Wann muss ein Ehevertrag geschlossen werden?
Du kannst Deinen Ehevertrag sowohl vor als auch während der Ehe schließen. In äußerst seltenen Fällen kann dieser Vertrag auch noch nach rechtskräftiger Scheidung von den ehemals Verheirateten geschlossen werden.
Was ist die Gütergemeinschaft?
Du kannst in Deinem Ehevertrag Deinen Güterstand regeln lassen. Ohne Ehevertrag befindest Du Dich nach der Hochzeit laut deutschem Recht im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, für Euch als Eheleute wird im Falle Eurer Scheidung das hinzugewonnene Vermögen (z.B. durch Erbschaft eines Ehepartners) zu gleichen Teilen auf die Eheleute oder Lebenspartner aufgeteilt. Mit einem Ehevertrag kannst Du solch eine Aufteilung von vornherein ausschließen, indem Du einen anderen Güterstand wählst, z.B. den der Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
Warum ist es wichtig, die Gütergemeinschaft zu bestimmen?
Hier ein Beispiel:
Einer der Ehepartner besitzt ein Grundstück, welches vom Tag der Hochzeit bis zur nun eintretenden Scheidung um 100.000 EUR an Wert zugenommen hat.
Der andere Ehepartner ist in Besitz von Wertpapieren, die im Laufe der Ehe um 20.000 EUR an Wert zugenommen haben.
Die Differenz der beiden Werte liegt also bei 80.000 EUR und jeder Ehegatte bekäme im Falle einer Scheidung 40.000 EUR, unabhängig ob ihm nun bei Eheschließung das Grundstück oder die Wertpapiere gehörten.
An diesem Beispiel lässt sich deutlich aufzeigen, dass es wahrscheinlich zu einem Streitfall kommen würde, denn in diesem Falle profitiert der eine Ehepartner, während der andere ein Stück seines Vermögens abgeben muss. Sollte einer der Ehepartner im Laufe der Ehe ein Vermögen vererbt oder gar geschenkt bekommen, wird dieses seinem Anfangsvermögen zugerechnet und nicht dem des Zugewinns. Das Erbe oder die Schenkung bleibt also im Falle einer Scheidung Eigentum des betreffenden Ehepartners. Zinsen und andere Einkünfte fallen allerdings unter den Zugewinn.
Wie lange ist ein Ehevertrag gültig?
Die Gültigkeit eines Ehevertrages ist immer bis zu einem vorgegebenen Termin bzw. bis zur Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners festgelegt. Du solltest daher auch diesen Punkt nicht außer Acht lassen und dafür sorgen, daß Dein Ehepartner im Falle eines vorzeitigen Ablebens versorgt ist.
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